Barrierefreie Wegweisung für den öffentlichen Raum
Der Gesetzgeber fordert gemäß DIN 18040-1 die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden. Für die öffentlichen Verkehrs- und Freiräume gilt seit November 2014 die DIN 18040-3. In Bezug auf Leit- und Orientierungssysteme bedeutet dies, dass alle Informationen auch für Menschen mit Sehbehinderungen, Blinde oder mobilitätseingeschränkte Menschen wahrnehmbar sein müssen, sodass eine eigenständige Orientierung und Information im Innenbereich und Außenbereich gewährleistet ist.
Um dies zu erreichen, müssen Schrift und Symbole nicht nur groß und kontrastreich sein, sondern auch taktil, also haptisch mittels Pyramidenschrift oder Reliefdarstellungen tastbar. Anforderungen an Orientierungssystemen in öffentlich zugängigen Gebäuden enthält der DIN-Fachbericht 142. Pläne und Schilder sollten in geeigneter Höhe angebracht und Pultschilder mit tastbaren Plänen für Rollstuhlfahrer unterfahrbar sein. Beleuchtete Informationstafeln fördern die Erkennung bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen.