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Leit- und Orientierungssysteme - Digital Signage

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um eine unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten.


Verkaufs- und Lieferbedingungen

Lieber Kunde,

es freut uns sehr, dass Sie sich für unsere Produkte entschieden haben. Bitte beachten Sie zur reibungslosen Entwicklung unserer Geschäftsbeziehungen folgende Inhalte:

Abschluss
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden oder mündliche Erklärungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und bestätigt werden. Diese schriftlich vereinbarten besonderen Bedingungen setzen jedoch nicht die übrigen Punkte der vorliegenden Geschäftsbedingungen außer Kraft.
Es wäre schön, wenn unsere Geschäftsbeziehung von langer Dauer sein wird. Daher gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen auch für alle Ihre zukünftigen Aufträge und zwar auch dann, wenn wir hierauf nicht in jedem einzelnen Fall noch einmal besonderen Bezug nehmen.


Angebote
Unsere Angebote sind immer freibleibend bis zum Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, behalten unsere Angebote drei Monate ab Ausstelldatum ihre Gültigkeit.


Konstruktion
Der Bau unserer Beschilderungsanlagen erfolgt nach Erfahrungswerten. Gelegentlich sind jedoch statische Nachweise erforderlich. Die Preise hierfür sind in den Angeboten nicht enthalten. Wird durch die Überprüfung der Statik eine Änderung der Konstruktion erforderlich, müssen wir die Kosten an Sie weitergeben.
Bitte beachten Sie, dass bei Sonderfertigungen nach Ihren Vorgaben eine eventuelle Verletzung von Urheber- oder Schutzrechten zu Ihren Lasten geht.


Druckvorlagen
Von uns erstellte Filmvorlagen, Schablonen, Zeichnungen, elektronische Dateien etc. bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch dann, wenn der Auftraggeber hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat. Sie stehen dem Auftraggeber aber für Folgeaufträge einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung.
Bei kundenseits zur Verfügung gestellten Druckdateien weisen wir darauf hin, dass angelieferte Dateien vor der Vervielfältigung frei von Rechten Dritter sein müssen bzw. für die Vervielfältigung vom Urheber freigegeben wurden. Dies gilt auch für vorab zu lizenzierende Bilddateien. Der Einreicher der Daten ist dafür verantwortlich und haftbar, dass die Daten für den Druckprozess frei verwendbar sind und trägt gegebenenfalls nachträglich entstehende Folgen einer Urheberrechtsverletzung.


Lieferung
Die genannten Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackungskosten. Wir verpacken sorgfältig und sachgemäß. Die Rücknahme von Transportverpackung erfolgt nur bei frachtfreier Rücksendung.

Bei Auslandslieferungen trägt der Empfänger Kosten einer notwendigen Verzollung.

Die Ware reist grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Im Interesse unserer Kunden haben wir eine Transportversicherung abgeschlossen. Bitte weisen Sie uns darauf hin, wenn Sie SVS/RVS-Verbotskunde sind.


Lieferzeiten und Orderklarheit
Unsere Lieferpflicht besteht erst, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt am Tage der angenommenen Bestellung, setzt als Orderklarheit die kaufmännische und technische Klarheit sowie bei grafischen Arbeiten den Erhalt der kundenseitig unterschriebenen, endgültigen grafischen Entwurfsfreigabe voraus.
Wird ein Liefertermin genannt, gibt er in der Regel den Versandtermin ab Werk an. Teillieferungen sind zulässig.
Bei Verzögerung der Lieferung muss uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gewähren. Ein Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dieses Rücktrittsrecht erstreckt sich nicht auf bereits erfolgte Teillieferungen. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Bei höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen, die uns die Lieferung unmöglich machen, z. B. bei Betriebsstörungen, Streiks und Schwierigkeiten bei der Belieferung durch Vorlieferanten, können wir ganz oder teilweise von unserer Lieferverpflichtung zurücktreten. Bei Aufbewahrung und Zwischenlagerung von fertigen Teilen bei Abnahmeverzug sind wir berechtigt, dem Auftraggeber Einlagerungskosten in ortsüblicher Höhe zu berechnen.

 

Auftragsänderungen
Von Ihnen gewünschte Auftragsänderungen nach zuvor erteilter Orderklarheit und Entwurfsfreigabe führen zunächst zu einer Unterbrechung der Produktion. Die durch die Änderung bedingten Mehraufwendungen an Zeit und Material werden ermittelt und Ihnen mitgeteilt. Wir setzen die Produktion nach Erhalt Ihres schriftlichen Einverständnisses zur Kostenübernahme fort.



Lieferumfang
Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Maße, Farben und Stückzahlen sind Circa-Werte. Maßabweichungen in einer branchenüblichen Toleranz sind zulässig. Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen in der Darstellung oder Farbe beim Vergleich mit Ihrer Kundenvorlage. Derartige Abweichungen sind in der Regel rein technisch bedingt, es liegt trotzdem eine vertragsgemäße Lieferung vor. Annahmeverweigerung oder Abzüge sind daher nicht berechtigt.

Ist zur Ausführung eines verbindlich erteilten Auftrages eine Mehrlieferung (bis zu 10 %) erforderlich, so ist uns eine entsprechende Nachforderung zu vergüten. Bei einer unvermeidlichen Minderlieferung reduzieren wir den Rechnungsbetrag entsprechend.

Bitte beachten Sie, dass Katalog- oder Prospektangaben reine Werbeaussagen sind und keine Zusicherung von Eigenschaften darstellen.

Eine Bezugnahme auf DIN-, EN- oder andere Normen dient ausschließlich der Warenbeschreibung und begründet ebenfalls keine Zusicherung. Wir optimieren unsere Produkte ständig. Bitte beachten Sie daher, dass die Artikel sich von der Drucklegung des Werbematerials bis zum Lieferzeitpunkt positiv weiterentwickelt haben können.

Wir sind berechtigt, von uns gelieferte Ware mit unserem Firmenzeichen zu versehen. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Bestellung ausdrücklich mit, wenn Sie dies nicht wünschen.

Bei Anlagen, welche einschließlich Montage und Elektroinstallation geliefert werden, verstehen sich die Preise grundsätzlich ohne Zuleitung, elektrischem Anschluss und Erdung. Bitte beachten Sie auch unsere separaten Montagebedingungen.


Beschädigungen
Trotz aller Sorgfalt kommt es gelegentlich zu Transportschäden. Bereits bei Empfang der Ware äußerlich erkennbare Verpackungs- oder Warenschäden muss sich der Empfänger direkt vom Zusteller bestätigen lassen. Im Schadensfall sind Ersatzansprüche vom Empfänger direkt beim Frachtführer zu stellen. Dies hat auf die Fälligkeit unserer Rechnung keinen Einfluß und berechtigt nicht zu Abzügen am Rechnungsbetrag.


Genehmigungspflicht
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass für die Anbringung von Schildern und Lichtwerbeanlagen oft eine Genehmigungspflicht besteht. Zur Einholung der ordnungsbehördlichen Genehmigung ist allein der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet. Auf Wunsch stellen wir gerne die erforderlichen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Fotos und statische Berechnungen gegen Kostenerstattung zur Verfügung. Der Auftraggeber ist für die Erteilung der evtl. erforderlichen bauaufsichtlichen Genehmigungen verantwortlich. Soll mit der Errichtung vor Erteilung der Genehmigung begonnen werden, so bitten wir darum, uns das schriftlich anzuzeigen und von eventuellen Folgen freizustellen.


Gewährleistung
Wir fertigen auf hohem Qualitätsniveau. Gegenüber unseren gewerblichen Kunden übernehmen wir für die von uns hergestellten Waren in Bezug auf Funktion und Haltbarkeit eine Gewährleistung von einem Jahr ab Lieferdatum. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich selbstverständlich sowohl auf Material, Farbrikations- wie auch auf Montagefehler. Gegenüber privaten Endkunden gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Für Beleuchtungskörper nebst Zubehör, wie Starter, Vorschaltgeräte usw. ist die Gewährleistung auf Mängel begrenzt, die sich sofort nach dem ersten Einschalten beim Kunden zeigen. Wir geben die von unseren Zulieferern eingeräumten Gewährleistungsrechte an den Auftraggeber weiter. Für Verschleißteile - wie z. B. Leuchtstoffröhren - können wir aus verständlichen Gründen keine Gewährleistung übernehmen.
Bei Schilderanlagen, in denen Kunststoff oder Acrylgläser verarbeitet sind, sind sogenannte Schönheitsfehler (insbesondere geringfügige Kratzer, Haarrisse und unbedeutende Einschlüsse) kein Grund zur Beanstandung. Erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach Montage bzw. Wareneingang schriftlich bei uns anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Teile als angenommen.
Eine Rücksendung beanstandeter Ware stimmen Sie bitte im Vorfeld mit uns ab. Die Frachtkosten werden in diesem Fall von Ihnen vorgelegt und im Falle einer berechtigten Reklamation von uns selbstverständlich erstattet. Reklamationen nach Weiterverarbeitung können wir nicht anerkennen. Verankerungen von Schilderanlagen auf Gebäudeteilen müssen durch eine Fachfirma abgedichtet werden. Entsprechendes hat der Auftraggeber jeweils zu veranlassen. Wir können hierfür ebenso leider keine Gewähr übernehmen wie für andere, auf Ihre Veranlassung hin vorgenommene Eingriffe in die Bausubstanz.
Muster und Entwürfe, die einer Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten nur als ungefähre Grundlage der Lieferung.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht bei Beschriftungsaufträgen und grafischen Arbeiten mit der Freigabe der Druckvorlage auf den Auftraggeber über.


Gesamthaftung
Im Gewährleistungsfall übernehmen wir die Kosten für die Behebung des Mangels. Mängelfolgeschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Kosten für die Mängelbeseitigung werden maximal bis zur Höhe des ursprünglichen Lieferwertes von uns übernommen. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, es ist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

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Eigentumsrecht und Zahlung
Reine Lohnarbeiten, wie z. B. Montagen, sind sofort netto zu zahlen.
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Warenrechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto bezahlen oder nach 21 Tagen rein netto. Danach geraten unsere Kunden auch ohne besondere Mahnung in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Rechnungen über Teillieferungen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen (5 % über dem Leitzinssatz der Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank) zu berechnen.
Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Auftraggeber unser alleiniges Eigentum. Schecks und Wechsel werden unter den üblichen Vorbehalten angenommen und gelten nur als einstweilige Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind wir darüber hinaus zur Rücknahme der Ware berechtigt, der Kunde zur Herausgabe unserer Lieferungen verpflichtet.
Die Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Weiterverkauf der Ware wird die Kaufpreisforderung gegen den Dritten bereits beim Vertragsabschluss sicherungshalber an uns abgetreten. Erwirbt der Auftraggeber durch Verbindung oder Verarbeitung unserer Lieferung Allein- oder Miteigentum, steht uns das Miteigentum mit dem Anteil zu, der dem Verhältnis unserer Lieferung zu den anderen verbundenen oder verarbeiteten Sachen entspricht. Dies gilt auch, wenn die fremde Sache als Hauptsache anzusehen ist. Dem Auftraggeber ist darüber hinaus die Abtretung sämtlicher gegen uns gerichteter Ansprüche nur gestattet, wenn unsere schriftliche Genehmigung vorliegt.


Entwürfe und Zeichnungen, Freigaben
An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen und Mustern usw. behalten wir das Eigentums- und Urheberrecht. Die vorgenannten Dinge dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht und auch nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme eines Angebotes sind sie bitte unverzüglich zurückzugeben.


Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns , auch für das Zustandekommen von Verträgen, gilt ausschließlich deutsches Inlandsrecht unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechtes , des UN-Kaufrechtes und der Haager Kaufrechtsübereinkommen.


Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Aufhebung der übrigen Regelungen zur Folge.


Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechtsgeschäfte gilt Idar-Oberstein als unser Gerichtsstand.
Erfüllungsort ist unser Firmensitz.


Durch die Erteilung von Aufträgen erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen.


Bundesdatenschutzgesetz
Nach § 26 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die Daten aus unserer Geschäftsverbindung EDV-gespeichert sind.


Informationstechnik Meng GmbH, Stand Januar 2021

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